Kennzeichnungspflicht und Drohnenführerschein
Am 1. Januar 2021 tritt die neue EU Drohnenverordnung in Kraft! Diese führt die neue Registrierungspflicht für alle Drohnen-Piloten ein.
Jeder Drohnen-Pilot muß sich online beim Luftfahrtbundesamt registrieren und erhält dort eine elektronische Piloten-ID - die so genannte eID. Diese muß jeder UAS-Betreiber sichtbar außen auf der Drohne anbringen. Dies geht am einfachsten mit unseren gravierten und selbstklebenden EU-Drohnenkennzeichen:
Die EU Drohnen-Plaketten und EU Drohnen-Kennzeichen finden Sie in unserem Onlineshop.
Drohnen-Plaketten [Shop]
Weitere Informationen zur EU Drohnenverordnung, zur Drohnen Registrierung und zum neuen EU Drohnenführerschein finden sie in den folgenden Videos:
Registrierung einer Drohne und e-ID / UAS-Betreiber-Nummer
EU-Drohnenverordnung: Infos für Drohnen < 250 Gramm
EU Drohnenverordnung: Infos für Drohnen > 250 Gramm
Veraltete Informationen zur "alten" Drohnenverordnung von 2017:
Am 07. April 2017 ist die novellierte Drohnen-Verordnung in Kraft getreten. Das neue Gesetz zum Umgang mit Drohnen und Multikoptern beinhaltet allerhand Vorschriften und Regelungen, die sowohl von privaten Piloten als auch gewerblichen Piloten strikt einzuhalten sind. Dazu gehört insbesondere die Kennzeichnungspflicht, nach der Drohnen und andere ferngesteuerte Fluggeräte mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm mit einer Kennzeichnungsplakette ausgestattet sein müssen. Drohnen-Plaketten und Drohnen-Adressplaketten finden Sie in unserem Onlineshop.
Drohnen-Plaketten [Shop]
Folgend erklären wir Ihnen die wichtigsten Rahmenbedingungen zum Umgang mit Drohnen und Multikopter-Systemen gemäß Drohnen-Gesetz vom April 2017.
Kennzeichnungspflicht (Drohnen-Kennzeichen)
Gemäß neuer Drohnenordnung vom April 2017 sind alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme (Drohnen, Quadrocopter und Multikopter) ab einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm (ab 250 Gramm) mit einer Kennzeichnung zu versehen. So kann im Schadensfall oder Verlust der Drohne der Inhaber oder Halter des Flugmodells ausfindig gemacht werden. Die Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und daher für jeden Drohnen-Piloten Pflicht. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette, auf der Name und Adresse des Eigentümers verzeichnet sein müssen. Optional kann auch eine Telefonnummer auf der Drohnen-Plakette verzeichnet sein. Doch nicht nur die Daten, sondern auch die Eigenschaften der Plakette sind gesetzlich vorgeschrieben. Demnach muss die Plakette dauerhaft und sichtbar angebracht werden. Die Plakette an sich muss sich aus einem feuerfesten Material zusammensetzen – typische Papier- und Kunststoff-Aufkleber entsprechen daher nicht der geforderten Kennzeichnungsplakette für Drohnen. In unserem Onlineshop bieten wir Ihnen entsprechende Drohnen- und Multikopter-Plaketten, die mit hoher Gravur-Qualität sowie einer entsprechenden Haltbarkeit aufwarten und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Damit Abfluggewicht und damit einhergehend Flugzeit und Flugverhalten nicht maßgeblich beeinträchtigt werden, bieten wir die Drohnen-Plaketten mit extrem geringen Abmessungen und kleinem Gewicht an:
Drohnen-Kennzeichen [Shop]
Kenntnisnachweis (Drohnen-Führerschein)
Der Einsatz von Flugmodellen bzw. Drohnen und Multikoptern mit einem Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm setzt gemäß neuer Drohnen-Verordnung einen Kenntnisnachweis (so genannter Drohnen-Führerschein) voraus. Der Nachweis kann durch eine gültige Pilotenlizenz oder eine Bescheinigung einer anerkannten Stelle erfolgen. Das Mindestalter zum Erlangen eines solchen Kenntnisnachweises liegt bei 16 Jahren. Darüber hinaus kann der Kenntnisnachweis durch einen Luftsportverein bzw. Modellflug-Verein erfolgen (Mindestalter 14 Jahre). Die Bescheinigungen bzw. Kenntnisnachweise sind für mindestens fünf Jahre gültig. Wird das Flugmodell einzig auf einem Modellfluggelände in Betrieb genommen, ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
Betriebsverbote und Sonstiges
Abseits von Kennzeichnungspflicht und Kenntnisnachweis geht die neue Drohnen-Verordnung mit allerhand Betriebsverboten und Betriebsvorschriften einher. Unter anderem gilt nunmehr ein Betriebsverbot in und über sensiblen Bereich – etwa in Einsatzbereichen von Feuerwehr, Polizei, anderen Rettungskräften sowie in Umgebung von Katastrophengebieten, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Einrichtungen von Bundes- und Landesbehörden sowie in Bereichen von Naturschutzgebieten. Hauptverkehrswege wie Bundesautobahnen oder eng befahrene Verkehrswege müssen ebenfalls gemieden werden. Eine Unterscheidung zwischen gewerblicher und privater Nutzung gibt es nicht mehr. Drohnen und Multikopter dürfen nunmehr lediglich bis zu einer maximalen Entfernung von 100 Metern und stets in Sichtweite gesteuert werden, sofern keine behördliche Ausnahmeregelung vorliegt. FPV-Flüge mittels FPV-Brille sind nur gestattet, sofern das Flugmodell weniger als 250 Gramm wiegt und nicht höher als 30 Meter geflogen wird. FPV-Einsätze mit Drohnen von einem Gewicht über 250 Gramm sind nur erlaubt, wenn eine zweite Person den Steuerer auf Gefahren im Flugbetrieb hinweist. Der allgemeine Betrieb außerhalb der Sichtweite sowie Flüge bei Nacht sind genehmigungspflichtig (spezielle Aufstiegserlaubnis erforderlich). Außerdem müssen Drohnen und Multikopter bemannten Luftfahrzeugen stets ausweichen. Die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht weiterhin.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Kennzeichnungspflicht und Drohnenführerschein
Am 1. Januar 2021 tritt die neue EU Drohnenverordnung in Kraft! Diese führt die neue Registrierungspflicht für alle Drohnen-Piloten ein.
Jeder Drohnen-Pilot muß sich online beim Luftfahrtbundesamt registrieren und erhält dort eine elektronische Piloten-ID - die so genannte eID. Diese muß jeder UAS-Betreiber sichtbar außen auf der Drohne anbringen. Dies geht am einfachsten mit unseren gravierten und selbstklebenden EU-Drohnenkennzeichen:
Die EU Drohnen-Plaketten und EU Drohnen-Kennzeichen finden Sie in unserem Onlineshop.
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Weitere Informationen zur EU Drohnenverordnung, zur Drohnen Registrierung und zum neuen EU Drohnenführerschein finden sie in den folgenden Videos:
Registrierung einer Drohne und e-ID / UAS-Betreiber-Nummer
EU-Drohnenverordnung: Infos für Drohnen < 250 Gramm
EU Drohnenverordnung: Infos für Drohnen > 250 Gramm
Veraltete Informationen zur "alten" Drohnenverordnung von 2017:
Am 07. April 2017 ist die novellierte Drohnen-Verordnung in Kraft getreten. Das neue Gesetz zum Umgang mit Drohnen und Multikoptern beinhaltet allerhand Vorschriften und Regelungen, die sowohl von privaten Piloten als auch gewerblichen Piloten strikt einzuhalten sind. Dazu gehört insbesondere die Kennzeichnungspflicht, nach der Drohnen und andere ferngesteuerte Fluggeräte mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm mit einer Kennzeichnungsplakette ausgestattet sein müssen. Drohnen-Plaketten und Drohnen-Adressplaketten finden Sie in unserem Onlineshop.
Drohnen-Plaketten [Shop]
Folgend erklären wir Ihnen die wichtigsten Rahmenbedingungen zum Umgang mit Drohnen und Multikopter-Systemen gemäß Drohnen-Gesetz vom April 2017.
Kennzeichnungspflicht (Drohnen-Kennzeichen)
Gemäß neuer Drohnenordnung vom April 2017 sind alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme (Drohnen, Quadrocopter und Multikopter) ab einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm (ab 250 Gramm) mit einer Kennzeichnung zu versehen. So kann im Schadensfall oder Verlust der Drohne der Inhaber oder Halter des Flugmodells ausfindig gemacht werden. Die Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und daher für jeden Drohnen-Piloten Pflicht. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette, auf der Name und Adresse des Eigentümers verzeichnet sein müssen. Optional kann auch eine Telefonnummer auf der Drohnen-Plakette verzeichnet sein. Doch nicht nur die Daten, sondern auch die Eigenschaften der Plakette sind gesetzlich vorgeschrieben. Demnach muss die Plakette dauerhaft und sichtbar angebracht werden. Die Plakette an sich muss sich aus einem feuerfesten Material zusammensetzen – typische Papier- und Kunststoff-Aufkleber entsprechen daher nicht der geforderten Kennzeichnungsplakette für Drohnen. In unserem Onlineshop bieten wir Ihnen entsprechende Drohnen- und Multikopter-Plaketten, die mit hoher Gravur-Qualität sowie einer entsprechenden Haltbarkeit aufwarten und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Damit Abfluggewicht und damit einhergehend Flugzeit und Flugverhalten nicht maßgeblich beeinträchtigt werden, bieten wir die Drohnen-Plaketten mit extrem geringen Abmessungen und kleinem Gewicht an:
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Kenntnisnachweis (Drohnen-Führerschein)
Der Einsatz von Flugmodellen bzw. Drohnen und Multikoptern mit einem Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm setzt gemäß neuer Drohnen-Verordnung einen Kenntnisnachweis (so genannter Drohnen-Führerschein) voraus. Der Nachweis kann durch eine gültige Pilotenlizenz oder eine Bescheinigung einer anerkannten Stelle erfolgen. Das Mindestalter zum Erlangen eines solchen Kenntnisnachweises liegt bei 16 Jahren. Darüber hinaus kann der Kenntnisnachweis durch einen Luftsportverein bzw. Modellflug-Verein erfolgen (Mindestalter 14 Jahre). Die Bescheinigungen bzw. Kenntnisnachweise sind für mindestens fünf Jahre gültig. Wird das Flugmodell einzig auf einem Modellfluggelände in Betrieb genommen, ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
Betriebsverbote und Sonstiges
Abseits von Kennzeichnungspflicht und Kenntnisnachweis geht die neue Drohnen-Verordnung mit allerhand Betriebsverboten und Betriebsvorschriften einher. Unter anderem gilt nunmehr ein Betriebsverbot in und über sensiblen Bereich – etwa in Einsatzbereichen von Feuerwehr, Polizei, anderen Rettungskräften sowie in Umgebung von Katastrophengebieten, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Einrichtungen von Bundes- und Landesbehörden sowie in Bereichen von Naturschutzgebieten. Hauptverkehrswege wie Bundesautobahnen oder eng befahrene Verkehrswege müssen ebenfalls gemieden werden. Eine Unterscheidung zwischen gewerblicher und privater Nutzung gibt es nicht mehr. Drohnen und Multikopter dürfen nunmehr lediglich bis zu einer maximalen Entfernung von 100 Metern und stets in Sichtweite gesteuert werden, sofern keine behördliche Ausnahmeregelung vorliegt. FPV-Flüge mittels FPV-Brille sind nur gestattet, sofern das Flugmodell weniger als 250 Gramm wiegt und nicht höher als 30 Meter geflogen wird. FPV-Einsätze mit Drohnen von einem Gewicht über 250 Gramm sind nur erlaubt, wenn eine zweite Person den Steuerer auf Gefahren im Flugbetrieb hinweist. Der allgemeine Betrieb außerhalb der Sichtweite sowie Flüge bei Nacht sind genehmigungspflichtig (spezielle Aufstiegserlaubnis erforderlich). Außerdem müssen Drohnen und Multikopter bemannten Luftfahrzeugen stets ausweichen. Die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht weiterhin.
Alle Angaben ohne Gewähr!